Stevia EU Zulassung
Am 11. November 2011 hat die Europäische Kommission endlich eine Verordnung verabschiedet, welche jetzt auch die extrahierten Steviolglycoside als Lebensmittelzusatzstoffe erlaubt.
Die Steviolglycoside werden unter der E-Nummer 960 deklariert und dürfen ab dem 2. Dezember 2011 hauptsächlich in brennwertverminderten und zuckerreduzierten Lebensmitteln eingesetzt werden.
Steviolglycoside dürfen zukünftig allerdings nur in bestimmten Lebensmitteln und auch nur in bestimmten Mengen verwendet werden.
Die genauen Regelungen für die Verwendung von Steviolglycosiden in Lebensmitteln sind im Gesetzestext aufgelistet (Link).
Die sichere empfohlene Tagesdosis wurde von der Europäischen Behörde
auf 4mg pro kg Körpergewicht festgelegt.
Nach der Zulassung soll noch überprüft werden, ob diese empfohlene Tagesdosis durch den Nutzen von Steviolglycosiden von der Bevölkerung auch tatsächlich eingehalten werden kann.
Der neue Süßstoff Steviol Glykoside, dessen Süße ist 200 mal höher als bei Zucker, wird aus den Blättern der "Stevia rebaudiana Bertoni" Pflanze gewonnen.
Die Verordnung der EU Kommission ist unter der Nr. 1131/2011 im Amtsblatt veröffentlicht (Genehmigung und Bedingungen für die Benutzung Steviolglycosiden).
Weitere Regeln, einschließlich der Spezifikationen in Bezug auf das Herstellungsverfahren und die Reinheitsanforderungen werden in Kürze veröffentlicht.
Erhältliche Produkte müssen gereinigte Steviol-Glycoside enthalten und der Süßstoff muss 95% rein sein.
Die Produkte müssen mindestens zu 75% aus "Steviosid" und / oder "Rebaudiosid A" bestehen.
Steviol Glykoside unterscheiden sich in Süße und Nachgeschmack je nach der Zusammensetzung.
Der Gebrauch von Stevia (Steviol Glykoside) ist nur in bestimmten Kategorien von Lebensmitteln wie aromatisierte Getränke, nicht alkoholische Getränke (Limonade, Milch, Kaffee, Soja ...), Bier, Eis, Zubereitungen aus Obst und Gemüse und Konfitüren, Schokolade, Bonbons, Kaugummi, Frühstücksflocken, Desserts, Soßen, Nahrungs-
ergänzungsmitteln und Tabletop-Süßstoffe erlaubt.
Die tägliche Dosis von Steviolglycosiden sollte nicht die akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI) überschreiten.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat für den Körper in
einer wissenschaftlichen Stellungnahme der EU die ADI von 4 mg / kg Körpergewicht / Tag festgesetzt.
Lebensmittel, die Steviolglycoside enthalten müssen gekennzeichnet werden.
Seien Sie sich bewusst, dass die Pflanze Stevia selbst und ihre getrockneten Blätter noch nicht als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat zugelassen ist.